Antworten auf die häufigsten Fragen

Kostet mich die Behandlung etwas?

Die ergotherapeutische Behandlung wird nach Verordnung durch einen Arzt, bis zum 18. Lebensjahr vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr haben Patienten 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10,00 EUR für die Verordnung zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit,unter bestimmten Voraussetzungen, bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu beantragen.